Zum Inhalt springen

Homeoffice Maßnahmenpaket

Die Bundesregierung, die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung haben eine gemeinsame Lösung für das Homeoffice erarbeitet. Diese Vereinbarung wurde gestern im Ministerrat beschlossen. Im nächsten Schritt wird die gesetzliche Grundlage ausgearbeitet. Dadurch sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neue Möglichkeiten gegeben werden um das Arbeitsverhältnis auszugestalten. Somit wird beiden Seiten mehr Planbarkeit und mehr Flexibilität gegeben.

Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Homeoffice Vereinbarung

  • Regeln für das Homeoffice können freiwillig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.
  • Diese Vereinbarung muss schriftlich sein. Die Sozialpartner werden eine Mustervorlage für alle zur Verfügung stellen.
  • Die Vereinbarung kann von beiden Seiten aus wichtigen Grund jederzeit gekündigt werden.
  • Betriebe mit einem Betriebsrat können eine freiwillige Betriebsvereinbarung über Homeoffice Regeln abschließen.

Arbeitsmittel

Der Arbeitnehmer:

  • Kann Kosten für ergonomische Produkte, wie für einen Schreibtischstuhl, absetzen (bis zu 300 Euro pro Jahr). Dies gilt bereits rückwirkend für 2020.
  • Wenn der Arbeitnehmer seine eigenen Arbeitsmittel verwendet, bekommt ervom Arbeitgeber eine vereinbarte, angemessene Pauschale dafür.

Der Arbeitgeber:

  • Grundsätzlich sollen Arbeitsmittel, wie zum Beispiel ein Laptop oder ein Mobiltelefon, vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
  • Zahlungen vom Arbeitgeber, um Mehrkosten vom Arbeitnehmer im Homeoffice auszugleichen, sind bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei.

Die Regelungen sind vorerst bis Ende 2023 befristet und werden Ende 2022 evaluiert.

 

Sonstige Regelungen

  • Arbeitsunfälle im Homeoffice fallen unter die Unfallversicherung.
  • Das Arbeitsinspektorat hat kein Recht den Heim-Arbeitsplatz zu betreten.
  • Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Bsp.: Arbeitszeitregeln) gelten im Homeoffice
Zurück