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Ab 1. Jänner kann Handwerkerbonus beantragt werden

Bundesrat Eduard Köck: Gute Entwicklung am Arbeitsmarkt und Wirtschaftswachstum werden weiter gefördert

„Niederösterreichs Wirtschaftsmotor läuft auf Hochtouren, die Auftragsbücher sind voll und die Aussichten für den blau-gelben Wirtschaftsstandort mit einem Wirtschaftswachstum von heuer 2,9 Prozent und einer Prognose für 2018 von 3,3 Prozent sehr erfreulich. Auch am Arbeitsmarkt läuft es mit rund 620.000 Beschäftigten – ein Rekordstand – sehr gut. Damit wir diese gute Entwicklung fortsetzen können, wird es ab 1. Jänner 2018 einen Handwerkerbonus geben“, betonen Bundesrat Eduard Köck und Wirtschaftskammerobmann Reinhart Blumberger.

„Gerade Jänner, Februar und März gelten als schwierige Monate. Um hier vor allem kleinere und mittlere Betriebe unterstützen zu können, sind im Rahmen des Handwerkerbonus insgesamt 3,5 Millionen Euro vorgesehen, wodurch für ausgewählte Leistungen ein einmaliger Zuschuss von 20 Prozent bzw. maximal 600 Euro gewährt werden kann“, so Eduard Köck.

Gefördert werden dabei die Arbeitsleistung und die Anfahrtskosten, nicht aber das Material. Die Betriebe müssen ihren Sitz in Niederösterreich haben. Die Mindestförderung, gleichzusetzen mit Gesamtkosten von 200 Euro, beträgt 40 Euro. Die förderbaren Leistungen umfassen etwa die Erneuerung von Wandanstrichen und Tapeten, den Austausch von Bodenbelegen, Schleifarbeiten an Böden samt Neubeschichtung, die Erneuerung und Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke, den Austausch von Fenstern und Türen, den Austausch von Innentüren samt Türstöcken, die Sanierung von Sanitäranlagen, die Erneuerung der gesamten Wasserinstallation, die Erneuerung von Stiegen samt Geländer oder die Erneuerung einer Einbauküche.

Für jedes Förderobjekt kann nur ein Ansuchen gestellt werden, alle Förderansuchen werden bis zur Ausschöpfung der 3,5 Millionen Euro ab 1. Jänner 2018 in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.

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