Tagung des EU Auschusses im Bundesrat am 8.3.2016

Der EU Ausschuss im Bundesrat nahm zu einigen Verordnungsvorlagen der EU Stellung, seit dem EU-Lissabonvertrag von 2009 ist er dafür in Österreich zuständig:

 

Der Bundesrat moniert in der Verordnung zur Bekämpfung des Terrorismus ein fehlendes Zeugenschutzprogramm und beschließt eine Mitteilung an Europ. Kommission, Rat und Parlament

Weiters wird eine Mitteilung zu der Verordnung bezüglich des internationalen Onlinehandels mit den Fraktionen abgestimmt und beschlossen.

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung des
EU-Bundesratsausschusses einstimmig eine Mitteilung an die
Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
beschlossen. Darin geht es um den Vorschlag zu einer neuen Richtlinie
zur Terrorismusbekämpfung: diese Richtlinie wird im Sinne einer
effektiveren Terrorismusbekämpfung grundsätzlich begrüßt. Eine
zentrale Rolle spielt dabei auch der Opferschutz - der Bundesrat
moniert in diesem Zusammenhang ein im Vorschlag fehlendes
Zeugenschutzprogramm. Darüber hinaus regt der Bundesrat an, dass sich
die EU auch mit dem Thema Kulturraubgüter auseinandersetzt.
 
Zum Punkt Onlinehandel meldet sich BR Ing Köck zu Wort. Er sieht in dieser Verordnung 
eine Schlechterstellung unserer regionalen Anbieter gegenüber den Onlinehändlern aus 
aller Welt, wo niemand genau weiß ob diese auch Steuern bezahlen. Köck forderte auf eine 
Mitteilung zu formulieren und der EU zu übermitteln. 
Er fordert, dass die Verordnung über den online Handel abgelehnt wird!
Dies wurde auch beschlossen.